NFA - Regionale Umsetzung

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben

Im Oktober 2003 hat die Bundesversammlung die Vorlage zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, NFA, verabschiedet. Mit der NFA soll die förderale Struktur der Schweiz gefördert und weiterentwickelt werden. Kernanliegen der NFA ist es, Bund und Kantone in ihren jeweiligen Rollen zu stärken. Dies setzt eine Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung voraus. Ferner soll die bundesstaatliche Zusammenarbeit effizienter ausgestaltet, die interkantonale Zusammenarbeit substanziell ausgebaut und der Finanzausgleich unter den Kantonen wirkungsvoller und vor allem politisch steuerbar gestaltet werden (vgl. NFA-Botschaft oder die NFA-Broschüre).

Durch die Aufgabenentflechtung kommt es zu diversen Kompetenzverschiebungen. Für einige Aufgaben werden neu alleine die Kantone zuständig sein. Andere werden teilentflochten, es kommt zu neuen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen. (vgl. Schlussbericht über die Ausführungsgesetzgebung).

Abklärung einer regionalen Umsetzung

Ganz im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung der ZRK (es soll keiner an die Lösung neuer Aufgaben gehen, bevor nicht die Möglichkeiten einer Kooperation geprüft wurden) haben die Zentralschweizer Kantone Ende 2003 ein Projekt "Regionale NFA-Umsetzung" beschlossen. Ziel des Projektes ist es, die Aufgabenentflechtung unter dem Aspekt einer möglichen Zusammenarbeit zu analysieren. In welchen Bereichen ist eine gemeinsame oder koordinierte Umsetzung der NFA erstrebenswert? Jede neue Aufgabe ist auf Kooperationseignung zu überprüfen. Je nach Berichterstattung ist in einem zweiten Schritt zu entscheiden, ob und welche neuen Aufgaben tatsächlich gemeinsam oder koordiniert umgesetzt werden.

Das Projekt wird vom ZRK-Ausschuss geleitet. Er erteilt den einzelnen Direktorenkonferenzen Teilaufträge. Pro neue Aufgabe hat die jeweils zuständige Direktorenkonferenz Bericht zu erstatten. Es gilt dabei die Frage zu beantworten, ob sich die Aufgabe zur Zusammenarbeit eignet, ob die Ziele der interkantonalen Zusammenarbeit erreicht würden.

Ergebnis

Ende April 05 gingen die letzten Teilberichte ein, so dass der 76. ZRK vom 3. Juni 2005 der Projekt-Schlussbericht vorgestellt werden konnte. Aufgrund der vorgenommenen Prüfungen wurden den Kantonsregierungen zwei Projektvorschläge unterbreitet (Heimwesen und Nationalstrassen) und ein weiteres Projekt in Aussicht gestellt (Sonderschulung). Zudem wurde angeregt, in den Bereichen Ergänzungsleistungen und Spitex die notwendigen Umsetzungsarbeiten gemeinsam zu koordinieren. Bei den übrigen Aufgabenfeldern sieht man keinen Nutzen in einem gemeinsamen oder koordinierten Vorgehen, so dass die Umsetzung rein kantonal erfolgen wird.

Aufgaben, die kantonalisiert oder teilentflochten werden:

Aufgaben, die gemäss Art. 48a BV zur Pflichtzusammenarbeit zählen:

Dokumentationen zur NFA und zum Projekt

Zur NFA sowie zum ZRK Projekt "Regionale NFA-Umsetzung" können folgende Dokumentationen direkt hier heruntergeladen werden.

Zum eigentlichen Projekt:

Kontaktperson:

Konferenzsekretariat ZRK, 041 618 79 21

Sekretariat ZRK
Dorfplatz 2, Postfach 1246
6371 Stans