Kulturlastenausgleich

Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Aargau haben eine Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich getroffen.

Die Vereinbarung umfasst die folgenden Kultureinrichtungen:
Kanton Zürich:

Kanton Luzern

Grundlagen

Aktuelles

Im November 2016 hat der Grosse Rat des Kantons Aargau im Rahmen einer Motion intensiv über den interkantonalen Kulturlastenausgleich diskutiert. Die Unterlagen dazu, wie die Antwort des Regierungsrates und das Dossier des Grossen Rates des Kantons Aargau finden sie unter auf der Website des Kantons Aargau, vgl. auch die Medienmitteilung vom 26. Oktober 2018.

Am 27. September 2017 hat das Stimmvolk des Kantons Schwyz entschieden, aus der Vereinbarung über den Kulturlastenausgleich auszutreten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat versichert, die Beiträge an den Kulturlastenausgleich auch weiterhin zu bezahlen, allerdings aus dem Lotteriefonds und nicht mehr aus der Staatskasse. Vgl. die Presseschau zur Abstimmung.

Im Herbst 2018 hat der Zuger Kantonsrat eine Motion der SVP Fraktion auf Austritt aus der Vereinbarung als nicht erheblich erklärt. Inzwischen wurde die Vereinbarung um weitere zwei Abrechnungsperioden verlängert (2019 - 2021 und 2022 - 2024).

Weitere Informationen, insbesondere Zahlen zu früheren Abrechnungsperioden siehe auch unter Projekte

Zuletzt aktualisiert: 10.7.2024

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