Beiträge des Interkantonalen Kulturlastenausgleichs bleiben gleich
Die Kantone des Interkantonalen Kulturlastenausgleichs (ILV) haben beschlossen, die bisherigen Beiträge auch für die Jahre 2022 – 2024 beizubehalten. Die pandemie-bedingten Einschränkungen lassen keine verlässliche Neuberechnung der Zahlen zu.